Wohnsiedlung Hüttengraben, Küsnacht

Das Wettbewerbsgebiet ist Teil desjenigen Gebietes in Küsnacht, welches als besonderen Reiz den direkten Bezug zu Landschaft und Wald besitzt.

Diesen Bezug nahmen wir in unserem Projekt auf, indem wir die Landschaft der Freihaltezone weit in das Siedlungs­gebiet hineinzogen. Über den Hang im Nordosten, den wir möglichst unberührt liessen, wurde das offene Land­wirtschaftsland im Süden mit dem Erholungs­gebiet auf der Gegenseite zum kontinuierlichen Landschaftsraum verbunden.

Bebauungsstruktur
Die Gebäude lehnen sich an die westseitige Überbauung an. Sie runden das überbaute Gebiet gegen den Freihalte­raum nach Süden sowie gegen den Hügelzug und den angrenzenden Wald im Osten und Norden ab. Aus Rücksicht zu den Häusern um den Hüttengrabenweg hielten wir einen etwas grösseren Gebäudeabstand ein.

Erholungs- bzw. Landschaftsraum
Die "offene" grossräumige Landschaft steht als weicher, fliessender Erholungsraum in deutlichem Gegensatz zum "harten" kleinräumigen architektonisch stark definierten Erschliessungsraum mit seinen umgrenzten Wegen und Plätzen.

Erschliessungs- bzw. Begegnungsraum
Von diesem Erschliessungsraum aus sind alle Treppenhäuser der Wohngebäude zugänglich. Es ist der vom Pergolawerk der privaten Erdgeschoss­gärten, den Fahrrad­unterständen und den Gebäudewänden "hart"-umschlossene Aussenraum.

Der private Aussenraum
Die erdgeschossigen Gärten mit ihrem mannshohen Umschliessungen haben eine doppelte Funktion, nämlich:

  1. Sie sind in erster Linie der private Aussenraum der Wohnung.
  2. zusätzlich schützen sie die Bewohner vor Einblicken der Nachbarn und Fremden aus dem halböffentlichen Aussenraum.