Die Siedlung liegt an einem ziemlich steil abfallenden Nordhang des Hönggerberges im Stadtteil Zürich-Affoltern. Städtebaulich hatten wir uns mit drei Grundthemen zu befassen:
Ein äusserer U-förmiger Gebäudekranz trennt den öffentlichen städtischen Strassenraum im Norden, Osten und Westen vom Inneren der Parzelle ab und schafft so einen Lärmriegel zum Inneren der Parzelle.
Mit einem zweiten, inneren Gebäudekranz wird ein tief in die Siedlung gezogener, nach Süden hin offener Landschaftsraum umschlossen. Er wird als Grün- bzw. Erholungsraum zum bestimmenden Element der Siedlung.
Zwischen den beiden U-förmigen Gebäudegruppen liegt ein städtisch ausgebildeter Erschliessungs- bzw. Kontaktraum. Gegenüber dem "weichen", fliessenden Erholungsraum ist dieser Hofraum mit seinen Treppen, Rampen und gepflasterten Flächen "hart" ausgebildet. Von ihm aus sind alle Wohnungen zugänglich.
Der Siedlungsaufbau mit seiner konzentrierten Erschliessung und den eingegrenzten privaten Aussenräumen hat sich für das soziale Leben als sehr vorteilhaft erwiesen. Es wurde ein "Bewohnerverein Gartensiedlung Furttal" gegründet, dem fast alle Bewohner der Siedlung angehören. Ganz auf privater Initiative aufgebaut, wird er schon seit bald 30 Jahren nur von Mitgliederbeiträgen finanziert. Er fördert und erleichtert das Zusammenleben, indem er gemeinsame Aktionen und Veranstaltungen organisiert. Zudem vertritt er die Bewohner nach aussen.
Dank dem Baukastensystem konnten mit einer kleinen Anzahl gleich grosser, aber verschieden ausgestatteter Elementtypen von den 185 Wohnungen 161 verschiedene Wohnungstypen entwickelt werden. Die Wohnungen konnten an alle örtlichen Verhältnisse angepasst werden. Trotz der sich wiederholenden Elementgrösse ist dank ihrer freien Kombination der Aussenraum an jedem Ort verschieden gestaltet.
Ein Teil mit 140 Wohnungen aus dem Gestaltungsplan gehört nicht zur Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich. Dieser wird leider von einem anderen Projekt, das die Idee nicht aufnimmt, zunichte gemacht. Statt der Idee eines kontinuierlichen Erschliessungs- bzw. Kontaktraums, der ja erst das städtische Nachbarschaftsprinzip ausmacht, wird dieser Raum nach dem "Agglomerationsprinzip" in einen nichtssagenden "Abstandsraum" verwandelt. Das Raumprinzip der bestehenden Bauten ist nicht wahrgenommen. Die zwei getrennten Erschliessungsräume werden getrennt bleiben und der Grünraum ist zum "Abstandsraum" degradiert.
Der Gestaltungsplan ist somit missachtet worden!