Esplanade, La Chaux-de-Fonds

Die Siedlung liegt im östlichen Teil der Stadt. Der Siedlungsname "Esplanade" steht für die 450m lange zentrale Fussgängerachse, welche die ganze Siedlung in Längsrichtung durchquert. In dieses Rückgrat der quartiergrossen Siedlung münden alle Höfe und vertikalen Nebenwege. Dadurch entsteht eine kontinuierliche Erschliessungs­zone, von welcher aus sämtliche Wohnungen direkt von aussen zugänglich sind. Diese sind zugleich städtischer Ort für vielfältige Begegnungen. Entlang der Haupt­fussgänger­achse sind die multifunktionalen Räume erdgeschossig angeordnet. Zusätzlich gibt es drei Gemeinschaftsräume à je 60 bis 140 m2 und eine Einstellhalle für 290 Personenwagen.

Ziel des Wettbewerbs war die Schaffung von sozialem Wohnungsbau nach den Bundessubventions- Vorschriften WEG. Zum Zeitpunkt des Wettbewerbs galt es noch, dem prekären Wohnungsmangel in La Chaux-de-Fonds, wie er vor 1988 geherrscht hatte, zu begegnen und so den steigenden Preisen im Wohnungs­markt regulierend entgegen zu wirken. Aufgrund der im Kanton Neuenburg bestehenden Subventionsvorschriften durfte die untere Kostengrenze des WEG "genügend" nicht überschritten werden. Trotz dieses einschränkenden Kostenrahmens war qualitativ sehr hochwertiger Wohnungsbau gefordert. Diese Forderung, die Siedlung innerhalb des vorgeschriebenen Kosten­rahmens zu realisieren, war in der vorliegenden Form nur mit Hilfe eines Elementbaukastensystems möglich.

Dessen Fügungsprinzip war auf die spezifischen planerischen und architektonischen Forderungen abgestimmt.

Alle Geschosse und Geschossteile im Erdreich sind in Ortbeton, die Wohnungen und multifunktionalen Räume in Elementbauweise ausgeführt. Alle Sicht belassenen Teile der Beton­elemente bestehen aus weiss eingefärbtem Zement.

Die Grosstafel-Bauweise basiert auf einem quadratischen (richtungsneutralen) Modulraster 3.90 x 3.90 m, der als "virtueller Raster" über die ganze Siedlung gelegt ist. Die Elemente werden derart zusammengebaut, dass sie 1, 2, 3, 4 usw. Quadrate (Raumzellen) umschreiben: Eine weitgehende Grundriss­freiheit der übereinander liegenden Geschosse wird durch Übertragen der statischen Kräfte an den Kreuzpunkten ermöglicht.

Die Wohnungen können somit innerhalb der Gesetz­mässigkeit von Sanitärschacht und statischen Fixpunkten unabhängig voneinander konzipiert werden. Die Badezimmer sind Fertigzellen, deren Umriss zusammen mit einer Elementwand den Leitungs­schacht bildet. Sämtliche Leitungen sind an den Badezimmer-Zellen befestigt, und diese wiederum mit Schallschutz-Zwischenlagern vom übrigen Rohbau getrennt. Damit konnte jegliche Schallübertragung unterbunden werden.